Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche

Wohnfläche vs. Nutzfläche: Definition, Berechnung & Unterschiede

Wohnfläche vs. Nutzfläche: Definition, Berechnung & Unterschiede 1280 840 Novum Innovativbau

Wohnfläche vs. Nutzfläche: Definition, Berechnung & Unterschiede

Nun ist es so weit: Sie möchten sich Ihren langersehnten Traum eines Eigenheims erfüllen und mit der Hausbauplanung beginnen. Einer der ersten Schritte – neben der Grundstückssuche und Finanzierung  – ist die Berechnung der Fläche. Dabei werden Sie früher oder später auf die Begriffe Wohnfläche und Nutzfläche stoßen. Beide Flächenangaben spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, Baupläne zu schmieden und den anschließenden Wert zu ermitteln.

Doch was genau versteht man unter Wohnfläche und Nutzfläche? Wie werden sie berechnet und worin unterscheiden sie sich? Diese Fragen beantworten wir in diesem Artikel und schaffen somit eine klare Unterscheidung.

Definition von Wohnfläche und Nutzfläche

Mit einfachen Worten gesagt, umfasst die Wohnfläche alle bewohnbaren Flächen, in denen sich die Bewohner eines Hauses aufhalten und ihren täglichen Aktivitäten nachgehen. Im Gegensatz dazu beschreibt die Nutzfläche alle Flächen, die nicht für das Wohnen vorgesehen sind. Die genaue Abgrenzung dieser Begriffe ist wichtig, um ihre Bedeutung im Kontext der Raumplanung zu verstehen, daher wird sie im Folgenden konkretisiert.

Was zählt zur Wohnfläche?

Wir haben es bereits auf den Punkt gebracht: Zur Wohnfläche zählen alle Aufenthaltsräume und Bereiche, die für Wohnzwecke genutzt werden können.

Konkret gehören dazu typischerweise

✔️ Wohnzimmer

✔️ Schlafzimmer

✔️ Küche

✔️ Bad

✔️ Flur

✔️ Kinderzimmer

✔️ Balkon und Terrasse (jeweils bis zu 50 %)

Sofern Sie Dachböden und Kellerräume als bewohnbare Bereiche ausbauen, gelten diese auch als Wohnfläche. Diese stellt zugleich einen Teil der gesamten Nutzfläche dar, auf die wir im nächsten Abschnitt genauer eingehen.

Was gehört zur Nutzfläche?

Zur Nutzfläche gehören zusätzlich Räume, die nicht zum Wohnen, sondern zur Nutzung bestimmt sind. Dazu zählen beispielsweise Keller und Dachböden, die in erster Linie für Lagerzwecke oder als Technikräume gebraucht werden. Wie im letzten Absatz erwähnt, können Sie Keller und Dachböden zweckmäßig umnutzen. In solchen Fällen ist es ratsam, eine Umnutzung bei den zuständigen Bauämtern zu beantragen, um sicherzustellen, dass die geplante Nutzung den geltenden Vorschriften entspricht. Zudem fallen Garderoben und Abstellräume in die Kategorie der Nutzfläche.

Wohn- und Nutzfläche im Vergleich zur Grundfläche

Die Grundfläche umfasst die gesamte Nutzfläche einschließlich der Wohnfläche. Um jedoch eine präzise Klassifizierung der Nutzfläche zu ermöglichen, unterteilt die DIN-Norm DIN 277 sie in drei Bereiche: Nutzflächen, Verkehrsflächen und technische Funktionsflächen. Zu den Verkehrsflächen zählen beispielsweise Treppenhäuser und zu technischen Funktionsflächen Heizungsräume.

Grundlagen zur Wohn- und Nutzflächenberechnung

Eine korrekte Berechnung von Wohn- und Nutzflächen ist von großer Bedeutung, damit Sie bereits vor dem Hausbau einen genauen Überblick über die zur Verfügung stehenden Flächen erhalten. Um diese Berechnungen vorzunehmen, haben wir die beiden gängigsten Vorgehen gewählt, nach denen Sie die einzelnen Flächen ermitteln können.

Wie erfolgt die Flächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFIV)?

Die Flächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFIV) ist für bestimmte Häuserarten verpflichtend. Es gibt zwar verschiedene Methoden, um die Wohnfläche zu berechnen, aber die WoFIV gilt seit dem 1. Januar 2004 als die geläufigste. Grundsätzlich wird bei dieser Verordnung nur der Teil der Grundfläche berücksichtigt, der zum Wohnen genutzt wird.

Die WoFIV legt bestimmte Regeln fest:

  • Räume mit einer Deckenhöhe von mehr als 2 Metern werden vollständig angerechnet.
  • Bereiche mit einer Raumhöhe von ein bis zwei Metern zählen nur zur Hälfte als Wohnfläche.
  • Räume mit Dachschrägen werden nur teilweise in die Berechnung eingeschlossen.
  • Bereiche, in denen die Raumhöhe aufgrund von Dachschrägen niedriger als ein Meter ist, werden nicht berücksichtigt.
  • Treppen mit bis zu drei Stufen werden zu 100 Prozent als Wohnfläche berechnet.
  • Terrassen, Balkone, Loggien und Dachgärten werden in der Regel zu 25 Prozent zur Wohnfläche hinzugerechnet, bei besonders hochwertiger Ausstattung auch bis zu 50 Prozent.
  • Wintergärten hingegen gelten zu 50 Prozent als Wohnfläche, wenn sie zu allen Seiten geschlossen sind und zu 100 Prozent, wenn sie zusätzlich beheizt sind.

Wohnflächenberechnung anhand der Raumhöhe

Wie wird die Nutzfläche nach DIN 277 berechnet?

Die Berechnung der Nutzfläche nach DIN 277 erfolgt durch die Addition der Quadratmeter aller Räume, die gemäß dieser Norm der Nutzfläche zuzuordnen sind. Im Gegensatz zur Wohnfläche sind Faktoren wie die Deckenhöhe oder andere spezifische Merkmale der Räume nicht relevant.

Hier sind die wichtigsten Grundsätze der DIN 277 im Überblick:

  • Wohnflächen gehören zur Gesamtnutzfläche.
  • Nutzflächen sind nutzbare, aber nicht bewohnte Flächen, wie beispielsweise Abstellräume.
  • Dachböden und Kellerflächen gehören ebenso dazu, sofern sie nicht zu Wohnzwecken ausgebaut sind.
  • Eingangsbereiche, Flure außerhalb des Wohnbereichs, Aufzüge und Treppenhäuser gelten als Verkehrsfläche.
  • Kellerräume mit betriebstechnischen Anlagen sowie spezielle Betriebs- und Maschinenräume gelten als technische Funktionsflächen.
  • Alle Verkehrsflächen und technischen Funktionsflächen werden nicht in die Gesamtnutzfläche einberechnet.

Übersicht: Welcher Raum gehört zu was?

Mit all diesen Vorschriften ist es oftmals nicht so einfach, den Überblick zu behalten. Welcher Raum gehört nun zu welcher Art von Fläche? Die folgende Übersicht soll Abhilfe schaffen und Ihnen zeigen, welche Räume Sie bei den Berechnungen jeweils berücksichtigen müssen:

Raum Nutzfläche Wohnfläche Verkehrsfläche Funktionsfläche
Wohnzimmer ✔️ ✔️
Schlafzimmer ✔️ ✔️
Kinderzimmer ✔️ ✔️
Home Office ✔️ ✔️
Küche ✔️ ✔️
Bad ✔️ ✔️
Flur (innerhalb des Wohnbereichs) ✔️ ✔️
Flur (außerhalb des Wohnbereichs) ✔️

 

Eingangsbereich ✔️
Treppenhaus / Aufzug ✔️
Balkon / Terrasse ✔️ ✔️

(anteilig)

Loggia / Dachgarten ✔️ ✔️

(anteilig)

Abstellraum ✔️
Kellerraum (unausgebaut) ✔️
Kellerraum (ausgebaut) ✔️

 

✔️

 

Kellerraum (mit betriebstechnischen Anlagen) ✔️
Betriebs- und Maschinenraum ✔️
Dachboden (unausgebaut) ✔️

 

Dachboden (ausgebaut) ✔️

 

✔️

(bei Deckenhöhe höher als 2 m, sonst anteilig)

Raum mit Dachschrägen ✔️

 

✔️

(bei Deckenhöhe höher als 2 m, sonst anteilig)

Wintergarten (geschlossen & beheizt) ✔️

 

✔️

 

Wintergarten (geschlossen) ✔️

 

✔️

(anteilig)

Wohnfläche vs. Nutzfläche: Warum ist der Unterschied wichtig?

Grundsätzlich ist die Wohnfläche immer ein Teil der Nutzfläche, weshalb die Nutzfläche in der Regel eine größere Gesamtfläche aufweist. Die Unterschiede in der Berechnung der Flächen haben Auswirkungen auf den Immobilienwert und können sich in Zukunft auf Miet- oder Kaufpreise sowie Steuern auswirken. Darüber hinaus ist eine genaue Kenntnis der Abweichungen essenziell für eine effiziente Raumnutzung. Insbesondere bei der Planung von Dachgeschossräumen mit Kniestock und Drempel ist es sinnvoll zu wissen, welche Art von Flächen durch welche Konstruktion verringert oder vergrößert wird.

Die Bedeutung von Wohnfläche und Nutzfläche für angehende Bauherren

Für Sie als angehende Bauherren spielt das Verständnis der beiden Flächentypen eine entscheidende Rolle bei der Planung und Umsetzung Ihres Hauses. Wenn Sie sich mit den Grundlagen zur Wohn- und Nutzflächenberechnung vertraut machen, stellen Sie sicher, dass Ihr geplantes Eigenheim Ihren individuellen Anforderungen entspricht und Sie den tatsächlichen Platzbedarf realistisch einschätzen können.

Wenn Sie Unterstützung bei der Planung Ihres Traumhauses benötigen, steht Ihnen Novum mit seiner Expertise und Erfahrung zur Seite. Lassen Sie sich von unseren Fachleuten beraten und verwirklichen Sie Ihr Bauvorhaben!

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